Die Rheinische Notarkammer weist darauf hin, dass die Notarinnen und Notare in Nordrhein-Westfalen – trotz der aktuellen Entwicklungen beim Coronavirus (COVID-19) und unbeschadet des Kontaktverbots im öffentlichen Raum – als weiterlesen ›
Ob Hauskauf, Wohnungskauf oder die Gründung eines Unternehmens: Notar Dr. von Hoyenberg und sein Team stehen in wichtigen Situationen des Lebens an Ihrer Seite. Auch beim Abschluss eines Ehevertrags, der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder eines Testaments beraten wir Sie und sorgen für rechtssichere Urkunden.
Das Büro von Notar Dr. von Hoyenberg befindet sich im Zentrum Wuppertals: Ohligsmühle 3 in 42103 Wuppertal.
Das Notariat ist montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, mittwochs und freitags bis 17.00 Uhr. Termine können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden. Kontaktieren Sie uns.
Notar Dr. von Hoyenberg ist Amtsnachfolger und Verwahrer der Urkunden von Notar Dr. Udo Anton und Notar Erich Blasberg.
Die Rheinische Notarkammer weist darauf hin, dass die Notarinnen und Notare in Nordrhein-Westfalen – trotz der aktuellen Entwicklungen beim Coronavirus (COVID-19) und unbeschadet des Kontaktverbots im öffentlichen Raum – als weiterlesen ›
20. März 2020. Das Landesjustizministerium hat mitgeteilt, dass der Notarberuf systemkritische Bedeutung hat. Nach derzeitigem Stand bleibt das Notariat also geöffnet. Wir bitten jedoch um Verständnis für die folgenden Hinweise: weiterlesen ›
Ist die Traumimmobilie gefunden, beginnt die Arbeit des Notars. Während sich die Vertragsparteien um die tatsächlichen Gegebenheiten wie den Zustand der Immobilie kümmern, klärt der Notar die „rechtliche Beschaffenheit“ des weiterlesen ›
16. Mai 2019. Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer weiterlesen ›
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30. Mai 2018 (aktualisiert). In notariellen Grundstückskaufverträgen schlummert oft ein schwieriges Problem: Die Regelung, welche Partei Erschließungsbeiträge und andere öffentliche Lasten zu tragen hat. Notare sollten diese Frage in jedem Wohnungs- weiterlesen ›
15. März 2018 (aktualisiert). Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann ein Erschließungsbeitragsbescheid rechtswidrig sein, wenn eine Maßnahme abgerechnet wird, die mehr als 30 Jahre zurückliegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat weiterlesen ›
16. August 2017. Nicht nur der eigentliche notarielle Kaufvertrag über ein Grundstück kann Grunderwerbsteuer auslösen. Auch ein späterer, nach dem Notarkaufvertrag abgeschlossener Bauvertrag kann zu einer nachträglichen Erhöhung der Grunderwerbsteuer führen. weiterlesen ›
31. März 2017 (aktualisiert). Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird vom Landesgesetzgeber festgelegt. In Nordrhein-Westfalen ist diese von ursprünglich 3,5% über 5% auf mittlerweile 6,5% angehoben worden. Der Staat verdient also weiterlesen ›