Zum 1. Februar 2025 hat das Notariat seine Geschäftsräume gewechselt. Wir empfangen Sie dann gern in der Bankstraße 23, 42103 Wuppertal, 2. Obergeschoss (über der Nationalbank). Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben weiterlesen ›
Ob Hauskauf, Wohnungskauf oder die Gründung eines Unternehmens: Der Notariatsverwalter Prof. Dr. Frank Rosenkranz anstelle des Notars Dr. Freiherr von Hoyenberg und sein Team stehen in wichtigen Situationen des Lebens an Ihrer Seite. Auch beim Abschluss eines Ehevertrags, der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder eines Testaments beraten wir Sie und sorgen für rechtssichere Urkunden.
Das Büro der Notariatsverwaltung befindet sich im Zentrum Wuppertals: Bankstraße 23 in 42103 Wuppertal.
Das Notariat ist montags, dienstags und donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet, mittwochs und freitags bis 17.00 Uhr. Termine können auch außerhalb der Bürozeiten vereinbart werden. Kontaktieren Sie uns.
Der Notariatsverwalter ist Amtsnachfolger und Verwahrer der Urkunden von Notar Dr. Philipp Freiherr von Hoyenberg, Notar Dr. Udo Anton und Notar Erich Blasberg.
Zum 1. Februar 2025 hat das Notariat seine Geschäftsräume gewechselt. Wir empfangen Sie dann gern in der Bankstraße 23, 42103 Wuppertal, 2. Obergeschoss (über der Nationalbank). Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben weiterlesen ›
Ist die Traumimmobilie gefunden, beginnt die Arbeit des Notars. Während sich die Vertragsparteien um die tatsächlichen Gegebenheiten wie den Zustand der Immobilie kümmern, klärt der Notar die „rechtliche Beschaffenheit“ des weiterlesen ›
16. Mai 2019. Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer weiterlesen ›
13. März 2019. Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Grundstücke durch Schenkungen übertragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann die Übertragung die Basis für den Hausbau der Kinder weiterlesen ›
Notar a.D.
Notariatsverwalter
Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Grundstücksrecht, Gesellschaftsrecht
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Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht
Vereinsrecht, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
Grundstücksrecht, Übertragungsverträge, Buchhaltung
Grundstücksrecht
In notariellen Grundstückskaufverträgen schlummert oft ein schwieriges Problem: Die Regelung, welche Partei Erschließungsbeiträge und andere öffentliche Lasten zu tragen hat. Notare sollten diese Frage in jedem Wohnungs- oder Grundstückskaufvertrag regeln. weiterlesen ›
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann ein Erschließungsbeitragsbescheid rechtswidrig sein, wenn eine Maßnahme abgerechnet wird, die mehr als 30 Jahre zurückliegt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Rechtsauffassung bestätigt. Im weiterlesen ›
Nicht nur der eigentliche notarielle Kaufvertrag über ein Grundstück kann Grunderwerbsteuer auslösen. Auch ein späterer, nach dem Notarkaufvertrag abgeschlossener Bauvertrag kann zu einer nachträglichen Erhöhung der Grunderwerbsteuer führen. Im entschiedenen weiterlesen ›
Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird vom Landesgesetzgeber festgelegt. In Nordrhein-Westfalen ist diese von ursprünglich 3,5% über 5% auf mittlerweile 6,5% angehoben worden. Der Staat verdient also bei jedem Grundstücks- oder weiterlesen ›