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Unsicherheit am Krankenbett – Eine Patientenverfügung kann helfen

 

16. Mai 2019. Erneut musste sich der Bundesgerichtshof (VI ZR 13/18) mit lebensverlängernden Maßnahmen befassen. Und wieder einmal zeigte sich auf tragische Weise, wie der Wille des Patienten mit einer Patientenverfügung hätte ermittelt und so Unsicherheiten in der medizinischen Behandlung sowie Rechtsstreitigkeiten vermieden werden können.

Was war passiert? Ein schwer kranker Patient wurde über eine längere Zeit künstlich am Leben erhalten. Aufgrund der Demenz konnte er nicht mehr selbst bestimmen, welche Behandlung er möchte. Eine Patientenverfügung gab es nicht. Seine Einstellung zu lebensverlängernden Maßnahmen war nicht bekannt. Der Sohn forderte vom Arzt Schmerzensgeld, weil sein Vater durch die Lebensverlängerung unnötig gelitten habe.

Über lebensverlängernde Maßnahmen selbst entscheiden

Der Bundesgerichtshof hat die Klage zwar abgewiesen. Dieser Fall zeigt jedoch erneut, wie wichtig es ist, die Entscheidung über die medizinische Behandlung am Lebensende nicht anderen zu überlassen. Angehörige sind häufig nicht nur emotional überfordert, weiß Notar Michael Uerlings, Pressesprecher der Rheinischen Notarkammer. Immer wieder führt die Frage des Arztes, welchen Wunsch der Patient gehabt hätte, wenn er es selbst zu entscheiden hätte, zu Streit. Dafür gibt es nur einen Ausweg: Die schriftliche Dokumentation des Willens. Das geschieht in einer Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung sollte man sich aber nicht einfach zu Hause selbst schreiben oder online erstellen lassen, erklärt Notar Uerlings. Der Bundesgerichtshof war bereits mehrfach mit der Auslegung von unklar formulierten Patientenverfügungen befasst. Das zeigt, wie hoch das Streitpotenzial beim Thema künstliche Lebensverlängerung ist.

Patientenverfügung nur mit Sachkunde

Eine Patientenverfügung beinhaltet medizinische und rechtliche Aspekte. Sie gehört daher in Fachhände, empfiehlt Notar Uerlings und ergänzt: „Patientenverfügungen sollten so präzise wie möglich abgefasst sein. Perfektion wird aber nicht erwartet. Laien sind bei der Abfassung häufig überfordert. Der Notar hilft bei der Formulierung und Beachtung der rechtlichen Aspekte. In Rücksprache mit einem Arzt können besondere medizinische Aspekte aufgenommen werden.“

Und damit der dokumentierte Wille auch durchgesetzt wird, empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson namentlich zu bestimmen und parallel eine Vorsorgevollmacht für die Vertrauensperson zu errichten. Notar Uerlings erklärt: „Eine Bestimmung ist immer nur so gut, wie der, der sie durchsetzt! Reden Sie mit dieser Person, so muss Ihre Erwartungen, Wertvorstellungen und Wünsche kennen, wenn sie sie durchsetzen soll!“

Pressemitteilung der Rheinischen Notarkammer, 16. Mai 2019.