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Was sind die Vorteile einer notariellen Vorsorgevollmacht?

Reichen die Formulare aus dem Internet oder ist der Gang zum Notar zu empfehlen? 

06. Oktober 2015. Die notarielle Vorsorgevollmacht kostet Geld. Dies führt natürlich zu der Überlegung: Kann ich mir den Gang zum Notar und die damit verbundenen Kosten sparen? Reicht es nicht aus, wenn ich eines der Formulare verwende, die im Internet oder in Buchhandlungen zu finden sind? Wann ist es sinnvoll, trotzdem zum Notar zu gehen?

An dieser Überlegung ist richtig, dass eine Vorsorgevollmacht nicht zwingend vom Notar beurkundet werden muss. Natürlich hat es aber Vorteile, wenn man sich vom Notar beraten lässt. So stelle ich in meiner Beratungspraxis immer wieder fest, dass erst im Gespräch deutlich wird, welch weitreichende Folgen eine Vorsorgevollmacht haben kann und wie sehr deren Erteilung Vertrauenssache ist. Auch ist es ein unschätzbarer Vorteil, wenn die Formulierung der Vollmacht rechtssicher von einem erfahrenen Notariat vorgenommen wird. Aber sicher ist auch richtig: Auch ein ausgefüllter Vordruck kann dabei helfen, eine (hoffentlich) wirksame Vorsorgevollmacht zu errichten, und im Notfall ist dies natürlich besser als nichts. Vor Verwendung des Vordrucks sollte man allerdings unbedingt sicherstellen, dass er den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht.

In vielen Fällen kommt man aber, selbst wenn man sich die Kosten für die Beratungsleistung des Notars gerne sparen möchte, um die notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht nicht herum, wenn man den vollständigen Schutz wünscht. Zwei Fälle sind besonders relevant:

    • Wenn zum Vermögen des Vollmachtgebers Grundbesitz gehört, bleibt die Vorsorge ohne notarielle Vorsorgevollmacht unvollständig. Denn jede Verfügung über Grundbesitz erfordert eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 der Grundbuchordnung). Wenn also im Notfall der Vollmachtgeber nicht mehr handeln kann, aber eine Verfügung über Grundbesitz erforderlich wird, kommt man mit dem ausgefüllten Formular ohne notarielle Beglaubigung nicht weiter. Ansonsten muss doch wieder das passieren, was man eigentlich verhindern wollte: Die gerichtliche Bestellung eines Betreuers.
    • Wenn in der Notsituation Bankgeschäfte (etwa Überweisungen) erforderlich werden, werden “einfache” Vorsorgevollmachten von Banken regelmäßig nicht akzeptiert. Notwendig ist hier, dass die Vollmacht bei der Bank schon vor dem Notfall hinterlegt wird, oder die Vorlage einer notariellen Vollmacht.

Auch in anderen Bereichen – etwa im Gesellschaftsrecht oder bei Auslandberührung – hat die notarielle Vollmacht ihre Vorzüge. Aber auch aus notarieller Sicht ist verständlich, wenn man vorher abwägt, ob der Gang zum Notar wirklich erforderlich ist.

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